Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2012 die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserversorgung verabschiedet. Im Gegensatz zu der im November 2011 in Kraft getretenen Novellierung der Trinkwasserverordnung, ergeben sich hieraus, einige Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft. Folgende drei Punkte haben sich somit entscheidend geändert:

  • Erstbeprobungsfrist wurde bis 31. Dezember 2013 verlängert
  • das Prüfungsintervall wird 3 Jahre betragen
  • Entfall der Anzeigefrist innerhalb der Grenzwerte

Die Trinkwasserverordnung wurde am 21. Mai 2001 erlassen. Die Änderung der TrinkwV trat am 1. November 2011 in Kraft. Die Veränderung trat am 14. Dezember 2012 in Kraft.
Die Änderung betrifft im Wesentlichen den Parameter der Legionellenkonzentration. Für viele Anlagen hatte dies zur Folge, daß Mess-Stellen in das Leitungsnetz installiert wurden und Wasserproben analysiert werden.