Grundlage für eine sach- und fachgerechte Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft, den Beiräten und der Verwaltung. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Zuverlässigkeit, Übersicht und Unparteilichkeit der Verwaltung sowie geschulte Fachkenntnis.
Wir sind auf Grund unserer Ausbildung der Mitarbeiter weit über die vertraglichen Anforderungen hinaus in der Lage, alle Fragen und Probleme rund um Ihre Immobilie zu lösen. Weiterhin bieten wir für Sie darüber hinaus auch den Verkauf oder die Vermietung Ihres Eigentums an.

Welche Leistungen nimmt Ihnen ein Hausverwalter ab?

Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:

„Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetz die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlungen, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrungen auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischen Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich auch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter.“

Nur das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage
  • individuelle Leistungen wie Beratung und Information
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Das sehen die Verwaltungsbeiräte:

  • Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle)
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Beitragsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

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