20. März 2012
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck der Verordnung Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit…